namenszug

Mietwohnung bei Scheidung

Was geschieht eigentlich mit der Mietwohnung nach der Scheidung, wenn einer der Ehegatten dort nach der Trennung weiterhin wohnen bleibt?
Nach der rechtskräftigen Scheidung wird das ursprüngliche Mietverhältnis nur mit dem Ehegatten fortgesetzt, der in der Wohnung bleibt. Der ausgezogene Ehegatte soll dann keine Miete mehr zahlen oder dem Vermieter dafür haften, wenn der in der Wohnung Verbliebene die Miete nicht zahlt. Beide Ehegatten müssen dem Vermieter mitteilen, wer die Wohnung weiterhin nutzen will. Das OLG Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob diese Erklärung davon abhängig gemacht werden kann, dass über die finanzielle Abwicklung u.a. bezüglich der Nebenkosten eine Einigung erzielt wurde.

In seiner Entscheidung vom 21.01.2016 – 12 UF 170/15 – hat das OLG dies verneint: überlässt ein Ehegatte nach der Trennung die zuvor von ihm oder von beiden gemeinsam gemietete Ehewohnung dem anderen Ehegatten zur alleinigen Nutzung, kann er bereits während der Trennung und nicht erst nach Rechtskraft der Scheidung verlangen, dass der in der Wohnung verbleibende Ehegatte an der gegenüber dem Vermieter abzugebenden Erkärung mitwirkt, durch die der ausgezogene Ehefatte bei der Scheidung aus dem Mietverhältnis ausscheidet. Der in der Wohnung bleibende Ehefatte kann seine Mitwirkung auch nicht davon abhängig machen, dass sich die Ehegatten zuvor über die Verteilung der das Mietverhältnis betreffenden Kosten geeingit haben.OLG Hamm 12 UF 170/15

Erstellt am 18.05.2016 · Direktlink ·

motiv-aktuell