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Wenn der Ritterkampf ins Auge geht

Wer als mittelalterlicher „Held“ an Rollenspiel-Veranstaltungen teilnimmt, kann seine Mitspieler nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn es im Eifer des Gefechts zu empfindlichen Treffern kommt, entschied das LG Osnabrück. Näheres erfahren Sie unter dem Titel  „Räuber“ ver­letzt „Ritter“ am Auge – kein Scha­dens­er­satz auf Legal Tribune Online.

Erstellt am 10.02.2016 · Direktlink ·

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